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Coronavirus: Messe abgesagt oder verschoben?
Wir prüfen die rechtlichen Folgen und Ihre Möglichkeiten.

Stand 16.03.2020

Coronavirus: Messe abgesagt oder verschoben?
Wir prüfen die rechtlichen Folgen und Ihre Möglichkeiten.

Stand 16.03.2020

Messeabsagen und die Folgen in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Weltgesundheitsorganisation hat das Coronavirus (Covid-19) als Pandemie eingestuft. Um dessen Ausbreitung zu verlangsamen, werden oder wurden eine ganze Reihe von Großveranstaltungen wie z. B. Messen (Didacta, Hannover Messe, ITB, Leipziger Buchmesse uvm.), Kongresse, Sportveranstaltungen (Formel 1, DHL, NBA), Konzerte oder Vorträge seitens des Veranstalters oder aufgrund behördlicher Anordnungen abgesagt oder verschoben. Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind anzunehmen.

Zum Abhalten von Messen, Kongressen und weiteren Großereignissen treten die unterschiedlichsten Wirtschaftsakteure in Rechtsbeziehungen auf, angefangen

mit den Ausstellern bei Messen, die Standplätze mieten und sonstige Leistungen beauftragen wie beispielsweise Messebau, Veranstaltungstechnik, Catering, Standpersonal, Security, Agenturen, bis zu den Besuchern, die Hotel, Flüge, Mietwagen und Tickets gebucht haben. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Absage aufgrund des Coronavirus erfolgt, wurden teilweise erhebliche Vorleistungen erbracht bzw. beauftragt und durch Anzahlungen oder Ähnliches Sicherheit geleistet.

Dabei entsteht die Frage, wer letztlich die vereinbarten Kosten zu tragen hat und ob möglicherweise ein entgangener Gewinn ersetzt wird.

Die Weltgesundheitsorganisation hat das Coronavirus (Covid-19) als Pandemie eingestuft. Um dessen Ausbreitung zu verlangsamen, werden oder wurden eine ganze Reihe von Großveranstaltungen wie z. B. Messen (Didacta, Hannover Messe, ITB, Leipziger Buchmesse uvm.), Kongresse, Sportveranstaltungen (Formel 1, DHL, NBA), Konzerte oder Vorträge seitens des Veranstalters oder aufgrund behördlicher Anordnungen abgesagt oder verschoben. Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind anzunehmen.

Zum Abhalten von Messen, Kongressen und weiteren Großereignissen treten die unterschiedlichsten Wirtschaftsakteure in Rechtsbeziehungen auf, angefangen mit den Ausstellern bei Messen, die Standplätze mieten und sonstige Leistungen beauftragen wie beispielsweise Messebau, Veranstaltungstechnik, Catering, Standpersonal, Security, Agenturen, bis zu den Besuchern, die Hotel, Flüge, Mietwagen und Tickets gebucht haben. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Absage aufgrund des Coronavirus erfolgt, wurden teilweise erhebliche Vorleistungen erbracht bzw. beauftragt und durch Anzahlungen oder Ähnliches Sicherheit geleistet.

Dabei entsteht die Frage, wer letztlich die vereinbarten Kosten zu tragen hat und ob möglicherweise ein entgangener Gewinn ersetzt wird.

Konkret ergeben sich u.a. folgende rechtliche Fragen bei einem Aussteller, die anwaltlich geprüft werden sollten/die anwaltlich zu prüfen sind:

  • Werden bei einem Messeausfall aufgrund des Coronavirus meine Standgebühren erstattet?
  • Kann ich mein Hotel, Mietwagen oder Flug kostenlos stornieren?
  • Muss ich den Caterer bezahlen?
  • Was geschieht mit meiner geleisteten Anzahlung im Falle einer Absage der Messe aufgrund des Coronavirus?
  • Habe ich bei einer Verschiebung der Messe, den Anspruch auf denselben Standplatz und dieselbe Standgröße?
  • Kann ich im Falle des Verschiebens einer Messe wegen Covid-19 vom Vertrag zurücktreten und meine bereits geleisteten Zahlungen zurückverlangen?
  • Kann ich meinen erwarteten Gewinn geltend machen?

Das Coronavirus betrifft auch sonstige im Umfeld einer Messe tätige Dienstleister:

  • Welche Ansprüche haben Sie als Hotelier, Messebauer, Veranstaltungstechniker oder Caterer bei einem Messeausfall infolge des Coronavirus?
  • Mussten Sie vielleicht in dieser Zeit neues Personal einstellen?
  • Wurden besondere Anschaffungen im Zuge der Messe getätigt?
  • Kann ich meinen entgangenen Gewinn wegen eines Messeausfalls geltend machen?

Wir setzen auch auf eine telefonische Beratung in Zeiten der Corona-Krise.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Rechtliche Prüfung bei der Absage/Verschieben einer Messe aufgrund von Coronavirus

Die Klärung dieser Fragen bedarf einer gründlichen rechtlichen Prüfung der gesamten Umstände und der Vertragsbeziehungen. Es ist individuell zu prüfen, welche Klauseln Ihre Verträge enthalten, welche Stornierungsbedingungen im Einzelfall vorliegen und wer die Messe abgesagt oder verschoben hat. Wir, die Rechtsanwälte Rüdisühli aus Stuttgart, haben bereits jetzt verstärkt rechtliche Nachfragen wegen Messeabsagen infolge des Coronavirus erhalten.

Die meisten Veranstalter weisen in Ihren AGB oder Verträgen auf Regelungen zu Situationen von „höherer Gewalt“. Pauschal kann also keine generelle Aussage getroffen werden, welche Rechte und Pflichten Sie bei einer Absage oder dem Verschieben einer Messe wegen dem Coronavirus gegenüber einem Beteiligten haben. Für eine valide und sichere Aussage prüfen wir, die Rechtsanwälte Rüdisühli aus Stuttgart, Ihre Ansprüche und Rechte, bereiten Sie auf Rechtsstreitigkeiten vor und begleiten Sie auch während etwaigen Gerichtsverfahren.

Gefährdete Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Konsequenz der Corona-Pandemie

Selbst wenn Sie Ansprüche geltend machen können, kann deren Durchsetzung unsicher sein, insbesondere, falls Ihr Vertragspartner aufgrund des Coronavirus selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, existenzielle Probleme hat und einen Insolvenzantrag gestellt hat bzw. diesen stellen wird. Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Expertise können wir Sie umfassend bei Ihrer Interessenwahrnehmung unterstützen und Sie durch die Corona-Krise begleiten.

Eigene Zahlungsschwierigkeiten als Folge des Coronavirus – Insolvenz droht

Auch im umgekehrten Fall, dass Sie selbst aufgrund laufender Kosten und Umsatzausfällen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können wir Ihnen zur Seite stehen. Besonders jetzt, wenn viele Aufträge storniert werden, Messen ausfallen, die Reise- und Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, eingeplante Zahlungseingänge ausbleiben und generell eine ungewisse, unsichere Auftragslage für die nächsten Wochen und Monate wegen des Coronavirus herrscht, ist es besonders wichtig im Falle einer drohenden Insolvenz umgehend und rechtzeitig zu handeln.

Ihre Möglichkeiten und Pflichten während der Covid-19 Krise sollten Sie von einem Rechtsanwalt einschätzen lassen.

Wir prüfen Ihre wirtschaftliche Situation und prüfen insbesondere die Voraussetzungen, ob Sie verpflichtet sind während der Corona-Krise einen Insolvenzantrag zu stellen.

Vereinbaren Sie ganz einfach einen Prüfungstermin mit uns.

Absicherung für die Zukunft

Für die Zukunft beraten wir Sie auch im Vorfeld vor Messeauftritten bei der Ausgestaltung von Verträgen, um Rechtssicherheit zu erlangen und wirtschaftliche Risiken einschätzen zu können.

Wir, von der Kanzlei Rüdisühli aus Stuttgart, stehen Ihnen auch in diesen schweren Zeiten der Corona-Pandemie mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen rund um Messeabsagen oder drohenden Insolvenzen setzen wir uns für Ihre Interessen ein!

Ihre Anwälte der Kanzlei Rüdisühli aus Stuttgart